Manfred Schlegel Finanzmakler

Warum mehr bezahlen als nötig?
Menü

§ 833

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Kontakt
Finanz-Konzept-Exklusiv
Rübezahlweg 79
97084 Würzburg
not visible